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Überbrückungshilfe 3 ermöglicht die Erstattung von Kosten für die Digitalisierung

    Überbrückungsgeld 3 als Spreadmind Autor

    Mit dem Start der Überbrückungshilfe 3 der Bundesregierung wurde der Zeitraum der Förderung durch Corona-bedingte Umsatzeinbußen nochmals verlängert, der Förderungsbetrag aufgestockt und weitere Branchen und Unternehmensarten abgedeckt. Seit dem 15. Februar ist es für dich als Unternehmer einfacher, einen Antrag zu stellen, falls du durch die aktuelle Situation mit Corona Umsatzeinbußen in Kauf nehmen musstest. Zusätzlich gibt es beispielsweise eine einmalige Betriebskostenpauschale als Neustarthilfe für Selbstständige, die keine Fixkosten geltend machen können und eine mögliche Erstattung bei Investitionen in die Digitalisierung. Die wichtigsten Fragen und was das für dich als Spreadmind Autor bedeutet, beantwortet dir folgender Artikel. 

     

    Was ist die Überbrückungshilfe 3?

    Die Überbrückungshilfe 3 ist die dritte Auflage der Wirtschaftshilfen der Bundesregierung, welche Unternehmern, Soloselbstständigen und Freiberuflern in Deutschland bei Umsatzrückgängen im Rahmen der Corona-Pandemie ab Ende 2020 in Form von Zuschüssen zu den Fixkosten gewährt wurden, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Mit der Überbrückungshilfe 2 wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Fördermonate von September bis Dezember 2020 abgedeckt – Anträge für die Überbrückungshilfe 2 können noch bis zum 31.03.2021 rückwirkend gestellt werden. Mit der Überbrückungshilfe 3 wurde das Programm nun verlängert und umfasst den Zeitraum zwischen November 2020 und Ende Juni 2021. Des Weiteren wurde das Programm deutlich umfangreicher gestaltet – vor allem, was den Einzelhandel, die Kultur- und Veranstaltungsbranche sowie die Reisebranche betrifft.

     

    Wer bekommt die Überbrückungshilfe 3? Wann kann ich die Überbrückungshilfe 3 beantragen?

    Die gestaffelten Fixkostenzuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 erhalten alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Freiberufler und Soloselbstständige sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, welche im Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 verzeichnet haben bzw. verzeichnen werden. Anträge für die Überbrückungshilfe kannst du ab dem 15. Februar 2021 stellen, insofern beispielsweise dein Unternehmen wegen Corona schließen musste oder weniger Kunden zu verzeichnen hat. Die Überbrückungshilfe 3 kann für jeden Monat beantragt werden, in dem du Umsatzeinbußen zu verzeichnen hast.

     

    Wo und wie beantrage ich die Überbrückungshilfe 3?

    Den Antrag auf die Überbrückungshilfe 3 musst du über eine digitale Schnittstelle die Bewilligungsstellen des jeweiligen Bundeslandes einzureichen, in dem dein Unternehmen eingetragen ist. Dies musst du zwingend durch einen prüfenden Dritten handhaben lassen, der den Antrag in deinem Namen, also im Namen des Antragstellers bei der zuständigen Behörde einreicht. Damit möchten die Länder eine schnelle Bewilligung deines Antrags ermöglichen und einen Missbrauch des Förderprogramms ausschließen. Der prüfende Dritte kann beispielsweise ein vereidigter Buchprüfer, ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater oder ein Wirtschaftsprüfer sein, dessen Kosten bezuschusst werden. Alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung findest du unter diesem Link.

     

    Wie hoch fällt die Überbrückungshilfe 3 aus?

    Die Fixkostenzuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfe 3, die du als Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger erhalten kannst, sind abhängig von der Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt. Maximal sind bis zu 1,5 Millionen Euro als Förderbetrag möglich, bei Verbundunternehmen sogar bis zu 3 Millionen Euro. Die Staffelung setzt sich wie folgt zusammen:

     

    • Bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
    • Bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch werden bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.
    • Bei über 70 Prozent Umsatzeinbruch werden bis zu 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet.

     

    Bei jungen Unternehmen, die zwischen dem 01.01.2019 und dem 30.04.2020 gegründet wurden, gelten andere Regelungen. Ebenso für Soloselbstständige oder Freiberufler, die ihre Tätigkeit in diesem Zeitraum aufgenommen haben. Diese erhalten eine maximale Höhe der Überbrückungshilfe 3 von 1,8 Millionen Euro und haben folgende drei Möglichkeiten, einen Ansatz zur Berechnung des Ausfalls heranzuziehen:

     

    • den durchschnittlichen Monatsumsatz des Jahres 2019
    • den durchschnittlichen Monatsumsatz der beiden Vorkrisenmonate Januar und Februar 2020 oder
    • den durchschnittlichen Monatsumsatz der Monate Juni bis September 2020

     

    Eine weitere Möglichkeit, den Referenzumsatz zu berechnen, ist den durchschnittlichen Wert des geschätzten Jahresumsatzes 2020 anzusetzen, den du bei der erstmaligen Steuererfassung beim Finanzamt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ angegeben hast.

     

    Sind Abschlagszahlungen möglich? Wie hoch fallen diese aus?

    Damit du die Hilfe schnellstmöglich erhältst, sind bei der Überbrückungshilfe 3 Abschlagszahlungen über die Bundeskasse möglich. Der Bund geht in dem Fall in Vorleistung für die jeweiligen Bundesländer, die weiterhin die regulären Auszahlungen übernehmen müssen. Die Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der gesamten Förderhöhe betragen, die du beantragt hast. Maximal erhältst du jedoch 100.000 Euro pro Monat, in dem du eine Förderung beantragst. Vom gesamten Förderzeitraum, den die Überbrückungshilfe 3 abdeckt, also von November 2020 bis Juni 2021 erhältst du maximal 800.000 Euro an Abschlagszahlungen. Beträge bis 400.000 Euro kannst du ab dem 15. Februar erhalten. Alles, was darüber hinaus geht, wird Ende Februar ausgezahlt. Die regulären Auszahlungen durch die jeweiligen Bundesländer erhältst du, nachdem dein Antrag bearbeitet wurde, ab März 2021.

     

    Welche Fixkosten werden bei Überbrückungshilfe 3 erstattet?

    Welche Art von Fixkosten im Rahmen der Überbrückungshilfe erstattet werden, ist in einem festen Musterkatalog festgelegt. Dieser umfasst folgende Punkte:

     

    • Abonnements und andere feste Ausgaben
    • Anteil der Finanzierungskosten von Leasingraten
    • Ausgaben für Elektrizität, Heizung, Wasser etc.
    • Grundsteuern
    • Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen
    • Pachten
    • Versicherungen

     

    Aufwendungen für Personal, solange diese nicht unter die Kurzarbeiterregelung fallen, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Seit der Einführung der Überbrückungshilfe 3 sind weitere Arten von Fixkosten erstattungsfähig und hier wird es für dich als „Spreadmind Autor“ interessant. Denn es können nicht nur bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten bis zu 20.000 Euro im Monat und rückwirkend bis März 2020 erstattet werden, sondern auch Marketing- und Werbekosten sowie Investitionen in die Digitalisierung deiner Unternehmung wie zum Beispiel durch den Aufbau eines Online-Shops oder die Anmeldung bei großen Plattformen. Hier kannst du ebenfalls rückwirkend bis März 2020 Kosten veranschlagen, die außerhalb des eigentlichen Förderzeitraums liegen und eine einmalige Zahlung von bis zu 20.000 Euro erhalten. Damit könntest du die Kosten für dein Abonnement bei Spreadmind zum Aufbau deines Online-Business gegebenenfalls wieder erstattet bekommen.

    Weitere umfassende Neuerungen hinsichtlich der Kosten, die erstattungsfähig sind, umfassen die Branchen, die am stärksten von der Krise betroffen sind. Dies sind zum Beispiel der Einzelhandel, die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Reisebüros und Reiseveranstalter sowie die Pyrotechnikbranche und Soloselbstständige. Welche konkreten Neuerungen diese Branchen betreffen, erfährst du unter diesem Dokument des Bundeswirtschaftsministeriums.

    Was ist die Neustarthilfe für Selbstständige?

    Soloselbstständige, die in der Regel nur über geringe Betriebskosten verfügen, können die „Neustarthilfe“ beantragen, die eine Betriebskostenpauschale im Rahmen der Überbrückungshilfe 3 umfasst. Das bedeutet, dass du einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7.500 Euro als Unterstützung bekommen kannst. Einen Antrag dazu kannst du voraussichtlich noch im Februar an die zuständige Behörde stellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt als Vorschuss, was bedeutet, dass du diesen in vollem Umfang behalten darfst, insofern du im entsprechenden Zeitraum Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent hast. Falls diese im Endeffekt geringer ausfallen, musst du den Zuschuss anteilig zurückzahlen. Besondere Regeln gelten zudem, wenn du als Antragsteller deine Tätigkeit nicht vor dem 01.01.2019 aufgenommen hast. Die Antworten auf relevante Fragen zum Thema Überbrückungshilfe 3 findest du unter diesem Link.

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